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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13   

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https://dejure.org/2013,53187
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13 (https://dejure.org/2013,53187)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.09.2013 - 1 M 153/13 (https://dejure.org/2013,53187)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. September 2013 - 1 M 153/13 (https://dejure.org/2013,53187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; Notleitungsrecht; Anschlussbeitrag für Trinkwasser

  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht der über keinen betriebsfertigen Trinkwasser-Hausanschluss verfügenden Hinterliegergrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02

    Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13
    Unter Hinweis auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 - hat das Verwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht daneben auch die rechtliche Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortrechts voraussetze.

    Hierzu verweist das Verwaltungsgericht auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 24. März 2004 - 1 L 58/02 -.

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, auf die der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO verweist, entsprechen der Rechtsprechung des Senats zur Frage der notwendigen rechtlichen Anschlussmöglichkeit nach Maßgabe des Ortsrechts für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht wie für die Anschlussgenehmigung des Verbandes in schlüssiger Form durch den Zugang des Beitragsbescheides (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 -, zit. n. juris) und begegnen auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 15 A 1151/02

    Entwässerungsanschluss eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13
    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 4728/04

    Kanalanschlussbeitrag für Hinterlieger

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13
    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2009 - 4 L 66/09

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei einem Hinterliegergrundstück,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13
    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
  • VGH Bayern, 30.06.1989 - 23 B 87.03548
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 153/13
    Nach der Rechtsprechung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Juli 2009 - 4 L 66/09 -, zit. n. juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.03.2004 - 15 A 1151/02 -, zit. n. juris; Urt. v. 20.03.2007 - 15 A 4728/04 -, zit. n. juris; BayVGH, Urt. v. 30.06.1989 - 23 B 87.03548 -, zit. n. juris) sei die auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt werde, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Trinkwasser angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen, weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht entsprechend § 917 Abs. 1 BGB bestehe.
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